Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FritzHausen® – IT-Dienstleistungen & Consulting
1. Geltungsbereich
1.1 Alle Produkte und Dienstleistungen von FritzHausen® werden angeboten von Karsten Wassermann, 52525 Heinsberg (im Folgenden „FritzHausen“ genannt).
1.2 Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Lizenzen, Beratungs- und Dienstleistungen sowie für sämtliche Verträge von FritzHausen mit ihren Kunden, unabhängig von deren Rechtsnatur. Dies schließt insbesondere die Angebote unter normpoint.de, StabiPro.de sowie alle weiteren Leistungen auf FritzHausen.de ein.
1.3 Abweichende individuelle Vereinbarungen in Angeboten oder Verträgen haben Vorrang vor diesen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber FritzHausen keine Wirkung, selbst wenn FritzHausen ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde unterstützt FritzHausen bei der Vertragserfüllung durch rechtzeitige und vollständige Beantwortung von Fragen sowie Bereitstellung aller notwendigen Informationen.
2.2 Von FritzHausen gelieferte Ergebnisse, Berichte oder Softwarekomponenten gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe schriftlich begründete Korrektur- oder Änderungswünsche mitteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.
2.3 FritzHausen ist berechtigt, den Kunden nach Auftragserteilung als Referenz in Online-Medien (inkl. Firmenlogo und Link zur Website) zu nennen. Diese Berechtigung gilt während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Stellung der letzten Rechnung fort, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
3. Vertraulichkeit und Datensicherung
3.1 Beide Parteien verpflichten sich zur inhaltlichen Verschwiegenheit über die Details des Auftrages gegenüber Dritten.
3.2 Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Datensicherung seiner lokalen Systeme verantwortlich, bevor FritzHausen-Mitarbeiter Tätigkeiten an seiner EDV aufnehmen.
3.3 Bei Hosting-Dienstleistungen oder Projekten, die auf Servern von FritzHausen betrieben werden, gewährleistet FritzHausen eine tägliche Datensicherung nach aktuellem Stand der Technik.
3.4 Haftungsbegrenzung bei Datenverlust: Im Falle eines von FritzHausen zu vertretenden Datenverlustes ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Sicherung (Backup) angefallen wäre.
3.5 Den Kunden trifft die Obliegenheit, besonders kritische Datenbestände zusätzlich durch eigene Kopien (z. B. Exporte) zu sichern, sofern dies technisch zumutbar ist, um das Schadensrisiko bei einem etwaigen Systemausfall zu minimieren.
4. Rechnungsstellung und Zahlung
4.1 FritzHausen ist berechtigt, Honorare und Auslagen monatlich in Rechnung zu stellen. Tagessätze werden unmittelbar zur nächsten Kalenderwoche fakturiert.
4.2 Für Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen ohne Abzüge. Bei Zahlungsverzug ist FritzHausen berechtigt, die Arbeiten am Projekt einzustellen und angemessene Verzugszinsen zu berechnen.
4.3 FritzHausen behält sich vor, eine Anzahlung (A-Konto) in Höhe von bis zu 50 % des Auftragsvolumens vorab in Rechnung zu stellen.
4.4 Terminabsagen: Absagen durch den Kunden müssen mindestens 5 Werktage vor dem Termin erfolgen. Andernfalls stellt FritzHausen 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung.
4.5 Hosting & Lizenzen: Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung für 3 Monate im Voraus. Die Kündigung ist schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszyklus einzureichen.
5. Leistungshindernisse und Haftung
5.1 Leistungsverzug tritt nur bei ausdrücklich als Fixtermin vereinbarten Fristen ein. Unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt, Krankheit des Projektmitarbeiters, Streik) entbinden FritzHausen für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
5.2 Haftungsumfang: FritzHausen haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet FritzHausen auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
5.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
5.4 Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg der Zusammenarbeit kann nicht garantiert werden. FritzHausen erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
6. Urheberrechte und Lizenzen
6.1 Alle im Rahmen der Entwicklung erstellten Quellcodes unterliegen dem Urheberrecht von FritzHausen. Eine Veränderung oder Weitergabe ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
6.2 Beim Hosting auf FritzHausen-Servern sind die notwendigen Serverlizenzen enthalten.
6.3 Beim Betrieb auf kundeninternen Servern ist der Kunde für die Lizenzierung notwendiger Drittsoftware (z. B. Microsoft, Adobe, Oracle) selbst verantwortlich, sofern diese nicht ausdrücklich über FritzHausen erworben wurde.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Heinsberg, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
Stand: April 2025